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Paris (BoerseGo.de) – Das oberste Gericht Frankreichs, der Verfassungsrat, hat am Donnerstag entschieden, dass der Fiskalpakt zur Haushaltsdisziplin in der Euro-Zone keiner Aufnahme in die französische Verfassung bedarf. Laut Reuters kann der französische Präsident Francois Hollande den Pakt daher im September mit einfacher Mehrheit vom französischen Parlament ratifizieren lassen. Bei einer Festschreibung in der Verfassung wäre andernfalls eine Drei-Fünftel-Mehrheit erforderlich gewesen. Damit der Fiskalpakt wie angestrebt zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann, muss er durch zwölf der 17 Länder der Euro-Zone ratifiziert werden. Das Bundesverfassungsgericht wird für Deutschland am 12. September das Urteil zum Fiskalpakt sprechen. |
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