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发表于 2009-9-29 04:48 AM
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这是onvista给我的回信:
Sehr geehrter Herr XX,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir umgehend geprüft haben.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Gesetztgeber folgendes festgelegt hat (siehe dazu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG):
Erfolgt der Verfall einer Option, werden die daraus resultierenden Verluste nicht in den Verlusttopf eingestellt, da es sich hierbei nicht um ein VERÄUßERUNGSGESCHÄFT handelt.
Also: wer erworbene Optionen verfallen läßt, erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz Nr. 4 EStG.
Hätten Sie am besagten Verfallstag (26.08.2009) diesen Schein veräußert (z. B. Kurs 0,0001 EUR --> wird vom Emittenten festgelegt), dann würde Ihr realisierter Verlust im Verlusttopf berücksichtigt werden.
Sofern Sie die Stücke am Knock Out Tag selber online nicht mehr verkaufen können, rufen Sie uns bitte in der Handelsabteilung an (067/7107-555).
Wir versuchen, die Stücke dann noch telefonisch zu verkaufen. Der Emittent nimmt die Stücke jedoch i.d.R. nur am Knock Out Tag selber zurück. Hier gibt es auch keine klare einheitliche Regel. Deshalb ist es besonders wichtig, diese Order so schnell wie möglich zu erteilen.
Sie können davon ausgehen, dass wir die Situation sehr wohl unter Kontrolle haben und keine systemtechnischen Probleme vorliegen.
Für weitere Fragen diesbezüglich setzten Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finnanzamt oder Steuerberater in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
OnVista Bank GmbH
Customer Service
Telefon: +49 (0)69-7107-530
Telefax: +49 (0)69-7107-912 |
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