Absprachen bei FahrstuhlherstellernEU-Gericht senkt Kartellstrafe von ThyssenKrupp
Reuters Trotz jahrelanger Preisabsprachen bei Fahrstühlen wurde ThyssenKrupp zu streng bestraft, befand der EuGH.
Jahrelang hat der Fahrstuhlhersteller ThyssenKrupp Preise mit Konkurrenten abgesprochen und wurde dafür von der EU verurteilt. Drei Jahre nach dem Urteil hat der Konzern Glück: Ein EU-Gericht reduzierte ThyssenKrupps Geldbuße um ein Drittel auf 320 Millionen Euro. Luxemburg - Der ThyssenKrupp-Konzern muss nach einem Gerichtsurteil deutlich weniger Strafe wegen Beteiligung an einem Kartell für Fahrstühle und Rolltreppen zahlen. Das EU-Gericht reduzierte am Mittwoch die im Jahr 2007 verhängte EU-Geldbuße von 480 auf rund 320 Millionen Euro (Rechtssache T-148/07). Nach Ansicht der Richter hat die EU-Kommission bei der Berechnung der Strafhöhe einen Fehler gemacht, weil sie ThyssenKrupp als Wiederholungstäter besonders hart bestrafte.
2007 hatten die Brüsseler Wettbewerbshüter eine Rekordstrafe von fast einer Milliarde Euro gegen vier Marktführer verhängt, weil sie illegal Preise abgesprochen hatten. Die Klagen der anderen Firmen - Otis, Kone und Schindler - lehnte das Gericht dagegen ab und hielt deren Geldbußen aufrecht.
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