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Razzia gegen Raubkopie-Mafia
Leipzig – Sie scheffelten Millionen mit illegalen Raubkopien. Vier Millionen Filmfans weltweit sahen auf „kino.to“ täglich die neuesten Hollywood-Filme.
Die Polizei sprengte am Mittwoch das größte illegale deutschsprachige Film-Portal im Internet. 13 mutmaßliche Raubkopierer wurden festgenommen, Computer, Akten und Server beschlagnahmt.
Die streng geheime Razzia begann Punkt 9 Uhr: Gleichzeitig stürmten Sachsens Sonderermittlungseinheit INES, Staatsanwälte und Computerexperten vom LKA 20 Wohnungen und Geschäftsräume in Leipzig, Hamburg, Bremen, Nürnberg, Minden, Berlin und Zwickau. Auch in Spanien und Frankreich gab es Durchsuchungen.
Der Kopf der Bande saß offenbar in Leipzig. Von seiner Wohnung an der Richard-Wagner-Straße soll Dirk B. (offiziell Chef eines Medienunternehmens) die Geschicke der illegalen Filmbörse geleitet haben.
Dank weltweiter dubioser Werbekunden (Porno-Anbieter, Hersteller gewaltverherrlichender Computerspiele) soll „kino.to“ Millionen gescheffelt haben. Dirk B. wurde festgenommen, ebenso zwei Komplizen in Grünau.
Ein vierter Leipziger „kino.to“-Chef wurde nach seiner Landung am Flughafen Palma de Mallorca verhaftet.
Die Staatsanwaltschaft Dresden sicherte umfangreiches Beweismaterial. „Gegen die Beschuldigten wird wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen ermittelt", bestätigte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein. Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GUV). Bereits am 28. April hatte sie Strafantrag gegen „kino.to“ gestellt.
Seit Mittwoch gibt es auf „kino.to“ keine Filme mehr, stattdessen steht dort folgender Hinweis der Kripo:
„Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen." |
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