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13.08.2012
Internationale Hedgefonds bereiten sich auf den 12.September vor. Wenn das BVerfG an diesem Tag gegen ESM entscheidet, dürfte es an den Finanzmärkten zu großen Turbulenzen kommen. Spekulanten rechnen in diesem Fall nicht nur mit einem Crash des Euro, sondern auch der Börsen.
von Rolf von Hohenhau, Taxpayers Association Europe
Vor drei Tagen kontaktierte uns ein bekannter Hedge-Fonds-Manager. Er verwaltet Anlagen im zweistelligen Milliardenbereich. Unsere Kommentierung des ESM lag ihm vor. Wegen der am 12.09.2012 zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werde, wie er mitteilte, an diesem Tage mit starken Kursausschlägen gerechnet. Entweder werde sich der Markt massiv nach oben entwickeln (das Verfassungsgericht lässt den ESM mehr oder weniger unbeanstandet passieren) oder abstürzen (der ESM werde durch das Gericht ausgehebelt oder stark eingeschränkt). Für beide Varianten müssten sich die Fonds zwangsläufig entsprechend positionieren. Es sei von entscheidender Bedeutung, ob - im Vorfeld der Entscheidung vom 12.09.2012 - auf fallende oder auf steigende Kurse spekuliert werde. In beide Richtungen könne enorm verdient oder verloren werden. „Richtig zu liegen“ sei das Gebot der Stunde. Im Falle einer Ablehung des ESM dürften besonders die europäischen Banken von Kursrückgängen betroffen sein. Schon jetzt notieren Deutsche Bank und Commerzbank nahe Tiefständen. Die zu erwartenden Kursrückgänge bei PIIGS-Anleihen könnten bei den Finanzinstituten kaum noch abgeschrieben werden.
Er habe die entscheidenden Passagen des ESM-Vertrages der deutschen Verfassung gegenüber gestellt. Danach verstoße der ESM schon dem Wortlaut nach gegen die deutsche „Konstitution“. Ganz klar werde der ESM aufgrund seiner internationalen Konstruktion über den jeweiligen nationalen Verfassungen der vertragschließenden Länder stehen. Einmal installiert, breche er jede entgegenstehende Verfassung, woran auch spätere Volksentscheide nichts mehr ändern könnten. Für unabhängige Marktteilnehmer, also für ihn und seine Kollegen, sei völlig eindeutig: Mit Installation des ESM werde Deutschland seine Finanzhoheit definitiv verlieren und an den ESM abgeben. Das aber verstoße seiner persönlichen Meinung nach ganz offensichtlich gegen die deutsche Verfassung. Verglichen mit den Zuständen in den USA würde jedenfalls der Supreme Court ein entsprechendes Gesetz sofort kassieren. Es falle ihm deshalb schwer zu glauben, das deutsche Verfassungsgericht werde den ESM unbeanstandet passieren lassen. Ferner habe er erfahren, dass die SPD, die dem ESM am 29.06.2012 zugestimmt habe, nunmehr eine Volksabstimmung verlange. Dies gegensätzliche Verhalten verstehe er nicht. Konkret stellte er uns folgende Fragen:
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